slider-base-112

Bauen – nur mit Bewilligung

Wer in seinem Garten baulich etwas verändern oder errichten will, muss die Auflagen der Stadt Zürich kennen, welche innerhalb der Kleingartenordnung 2011 zu erfüllen sind. Das Wichtigste hierzu wird in der folgenden Wegleitung zusammengefasst.

Baugesuche GSZ

Manuel Caspani, T 078 862 60 50, baugesuch@fgv-wiedikon.ch

Kleinere Baugesuche

Arealchef (Cheminée, Solarpanel, Biotop, etc.)

Bauen – nur mit Bewilligung

Wer in seinem Garten baulich etwas verändern oder errichten will, muss die Auflagen der Stadt Zürich kennen, welche innerhalb der Kleingartenordnung 2011 zu erfüllen sind. Das Wichtigste hierzu wird in der folgenden Wegleitung zusammengefasst.

Baugesuche GSZ

Manuel Caspani, T 078 862 60 50, baugesuch@fgv-wiedikon.ch

Kleinere Baugesuche

Arealchef (Cheminée, Solarpanel, Biotop, etc.)

WICHTIG

+++ Parkplatz Lüchinger, Parkverbot für Fremde +++

Das richterliche Parkverbot wurde von Grün Stadt erwirkt und eine Tafel aufgestellt. Wir werden in Zukunft Fremdparkierer büssen können. Ab 1. Januar 2015 gilt Vignettenpflicht auf diesem Parkplatz. Bitte legen Sie immer ihre Vignette hinter die Windschutzscheibe. Gelegentlich werden Kontrollen durchgeführt.

GENERELLES

Ziele des Vorstands

Die Umsetzung der neuen Gartenordnung (GOZ) 2022, wird vor allem bei Pächterwechseln konsequent durchgesetzt.

Folgende Punkte werden allerdings von allen Pächtern zur Einhaltung verlangt:

  • Tomatenhäuser welche viel zu gross oder missbräuchlich als Material-/Lagerschuppen gebraucht werden, müssen entfernt werden. Wir werden die betroffenen Pächter entsprechend mahnen.
  • Das Benützen von Holz- oder Kohleöfen in den Gartenhäusern ist verboten.
  • Bei illegaler Abfallentsorgung wird Anzeige erstattet und der Garten gekündet.

WICHTIG

+++ Parkplatz Lüchinger, Parkverbot für Fremde +++

Das richterliche Parkverbot wurde von Grün Stadt erwirkt und eine Tafel aufgestellt. Wir werden in Zukunft Fremdparkierer büssen können. Ab 1. Januar 2015 gilt Vignettenpflicht auf diesem Parkplatz. Bitte legen Sie immer ihre Vignette hinter die Windschutzscheibe. Gelegentlich werden Kontrollen durchgeführt.

GENERELLES

Ziele des Vorstands

Die Umsetzung der neuen Gartenordnung (GOZ) 2022, wird vor allem bei Pächterwechseln konsequent durchgesetzt.

Folgende Punkte werden allerdings von allen Pächtern zur Einhaltung verlangt:

  • Tomatenhäuser welche viel zu gross oder missbräuchlich als Material-/Lagerschuppen gebraucht werden, müssen entfernt werden. Wir werden die betroffenen Pächter entsprechend mahnen.
  • Das Benützen von Holz- oder Kohleöfen in den Gartenhäusern ist verboten.
  • Bei illegaler Abfallentsorgung wird Anzeige erstattet und der Garten gekündet.