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Der Vorstand hat einstimmig beschlossen, dass die GV im März 2021 im Albisgüetli wegen den anhaltenden Corona Massnahmen nicht stattfinden kann und wieder schriftlich durchgeführt wird. Anträge der Pächter sind deshalb sehr schwierig zu behandeln. Falls trotzdem jemand einen Antrag zuhanden der GV stellen möchte, sollte dieser Antrag schriftlich, mit Begründung per 15. Februar eingereicht werden. Anträge sind einzureichen bis 15. Feb. 2021 an: Familiengartenverein Wiedikon, GV 2021, Pächter-Antrag, 8000 Zürich. Der Versand der GV Unterlagen wird Anfang März sein.
Der Entscheid zum Austritt ist von unseren Mitgliedern sehr klar angenommen worden.
Der schweizerische Familiengärtnerverband akzeptiert unseren Austritt per 31.12. 2020 jedoch nicht, da unser Vorgehen nicht den Statuten des schweizerischen Verbandes entsprach.
Wir hätten vor unserer GV den Verband über dieses Traktandum informieren und zur GV einladen müssen. Deshalb werden wir an unserer nächsten GV diese Abstimmung wiederholen müssen. Folglich erhaltet ihr für 2021 weiterhin die Zeitschrift „Gartenfreund“. Der Verbandsaustritt kann also frühestens per 31.12.2021 erfolgen, sofern der Antrag nochmals so klar angenommen wird.
Konsequenterweise hat der Vorstand beschlossen, auch das Sommerfest nicht durchzuführen. Aus heutiger Sicht würde es die Covid19 Krisensituation zwar zulassen, das Fest durchzuführen. Die dazu geforderten Massnahmen zum Schutz einer Weiterverbreitung des Virus können wir jedoch nicht umsetzen. Das ist sehr schade, aber wir stehen in der Pflicht, unsere Verantwortung wahrzunehmen.
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Der Vorstand hat einstimmig beschlossen, dass die GV im März 2021 im Albisgüetli wegen den anhaltenden Corona Massnahmen nicht stattfinden kann und wieder schriftlich durchgeführt wird. Anträge der Pächter sind deshalb sehr schwierig zu behandeln. Falls trotzdem jemand einen Antrag zuhanden der GV stellen möchte, sollte dieser Antrag schriftlich, mit Begründung per 15. Februar eingereicht werden. Anträge sind einzureichen bis 15. Feb. 2021 an: Familiengartenverein Wiedikon, GV 2021, Pächter-Antrag, 8000 Zürich. Der Versand der GV Unterlagen wird Anfang März sein.
Der Entscheid zum Austritt ist von unseren Mitgliedern sehr klar angenommen worden.
Der schweizerische Familiengärtnerverband akzeptiert unseren Austritt per 31.12. 2020 jedoch nicht, da unser Vorgehen nicht den Statuten des schweizerischen Verbandes entsprach.
Wir hätten vor unserer GV den Verband über dieses Traktandum informieren und zur GV einladen müssen. Deshalb werden wir an unserer nächsten GV diese Abstimmung wiederholen müssen. Folglich erhaltet ihr für 2021 weiterhin die Zeitschrift „Gartenfreund“. Der Verbandsaustritt kann also frühestens per 31.12.2021 erfolgen, sofern der Antrag nochmals so klar angenommen wird.
Konsequenterweise hat der Vorstand beschlossen, auch das Sommerfest nicht durchzuführen. Aus heutiger Sicht würde es die Covid19 Krisensituation zwar zulassen, das Fest durchzuführen. Die dazu geforderten Massnahmen zum Schutz einer Weiterverbreitung des Virus können wir jedoch nicht umsetzen. Das ist sehr schade, aber wir stehen in der Pflicht, unsere Verantwortung wahrzunehmen.
Abstimmungsresultate im Detail
Die Abstimmungsresultate werden auch per Post an alle Pächter verschickt.
Abstimmungsresultate im Detail
Die Abstimmungsresultate werden auch per Post an alle Pächter verschickt.
Häckselgut darf frühestens am Vortag, FREITAG 06. November, dort deponiert werden.
Am Montag 08. November wird alles abgeführt. Danach darf nichts mehr deponiert werden.
Also hat man auch am Sonntag noch Gelegenheit die Ware zu deponieren.
Bitte NUR HÄCKSELGUT, kein kompostierbares Material oder sonstigen Müll. Danke.
Häckselgut darf frühestens am Vortag, FREITAG 06. November, dort deponiert werden.
Am Montag 8. November wird alles abgeführt. Danach darf nichts mehr deponiert werden.
Also hat man auch am Sonntag noch Gelegenheit die Ware zu deponieren.
Bitte NUR HÄCKSELGUT, kein kompostierbares Material oder sonstigen Müll. Danke.
Für alle Neupächter ab1. Nov. 2019 bis 31. März 2020, wird die Neupächter Info-Veranstaltung im Jahr 2021 nachgeholt.
Teilnehmen sollten alle Pächter, die per 1. Nov. 2019 oder später einen Garten übernommen haben. Die Einladungen dazu erfolgen per Email.
Für alle Neupächter ab1. Nov. 2019 bis 31. März 2020, wird die Neupächter Info-Veranstaltung im Jahr 2021 nachgeholt.
Teilnehmen sollten alle Pächter, die per 1. Nov. 2019 oder später einen Garten übernommen haben. Die Einladungen dazu erfolgen per Email.
Wie pflege ich und erhalte einen fruchtbaren Boden? Wie und womit dünge ich richtig? Wie plane ich im Garten eine gute Fruchtfolge? Welche Strukturen bereichern einen naturnahen Garten? Wie fördere ich Nützlinge? Wie gehe ich biologisch gegen Schädlinge vor? Was hat es mit der Positivliste auf sich?
Kostenbeitrag CHF 20. – / Weitere Informationen siehe Flyer.
Wir bieten auch dieses Jahr wieder die Kompostierkurse von Hans Grob an. Für Neupächter ist es Pflicht, an einem dieser Kurse teilzunehmen. Sehr wertvoll für all jene, die Wert auf biologisches Gärtnern Wert legen. Sie lernen wie man durch fachgerechtes kompostieren wertvolle Düngererde erhält.
Der Kurs ist gratis. Die Kosten übernimmt die Bodenschutzstiftung.
Wir bieten auch dieses Jahr wieder die Kompostierkurse von Hans Grob an. Für Neupächter ist es Pflicht, an einem dieser Kurse teilzunehmen. Sehr wertvoll für all jene, die Wert auf biologisches Gärtnern Wert legen. Sie lernen wie man durch fachgerechtes kompostieren wertvolle Düngererde erhält.
Der Kurs ist gratis. Die Kosten übernimmt die Bodenschutzstiftung.
Wie pflege ich und erhalte einen fruchtbaren Boden? Wie und womit dünge ich richtig? Wie plane ich im Garten eine gute Fruchtfolge? Welche Strukturen bereichern einen naturnahen Garten? Wie fördere ich Nützlinge? Wie gehe ich biologisch gegen Schädlinge vor? Was hat es mit der Positivliste auf sich?
Kostenbeitrag CHF 20. – / Weitere Informationen siehe Flyer.